Harburger Notizblätter

1926 beauftragte der Verband der Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern den Kunsthistoriker Theodor Harburger (1887–1949), die in bayerischen Synagogen befindlichen Ritualobjekte zu inventarisieren. Bis 1932 besuchte Harburger 213 Synagogen und dokumentierte auf über 2.000 eng beschriebenen Seiten Ritualgegenstände, Synagogaltextilien und weitere Ausstattungsgegenstände sowie Objekte des häuslichen Gebrauchs aus rund 90 Privatsammlungen. Insgesamt erfasste Harburger mehrere tausend Objekte, von denen er rund 800 fotografierte. Die handschriftlichen Aufzeichnungen umfassen Maß- und Materialangaben, detaillierte Beschreibungen, Abschriften von hebräischen Widmungsinschriften und zeichnerische Wiedergaben von Meister- und Beschauzeichen bei Silbergegenständen.
Bisher lagen Theodor Harburgers Inventarnotizen nur in handschriftlicher Form in den Central Archives for the History of the Jewish People (CAHJP) in Jerusalem im Original und im Jüdischen Museum Fürth als Mikrofilme aus den 1990er-Jahren vor.
Die wissenschaftliche Edition und digitale Erschließung dieser Aufzeichnungen stellt Wissenschaftler*innen unterschiedlichster Sparten ebenso wie einer breiten interessierten Öffentlichkeit ein wichtiges Werkzeug zur Verfügung.

Gemeindeakten, Forth (Mfr.)

von Theodor Harburger

CC BY-NC 4.0

  • Datierung 1736–1798
  • Objektart Archivalie
  • Inventarnummer P160a.057.008.001
  • Zugang Leihnahme
  • Creditline CAHJP, P160a-057, Forth, Bl. 8
  • Zitiervorschlag Theodor Harburger, Gemeindeakten, Forth (Mfr.), 1736, CAHJP, P160a-057, Forth, Bl. 8
  • Permalink https://sammlung-online.juedisches-museum-muenchen.de/objekt/gemeindeakten-forth-mfr-50002259

Werktext

Akten: Katasterauszug: Ehemaliges Armenhaus in dem sich auch der Frauenraum der Synagoge befindet, nördlich anstoßend an die Synagoge, ist heute nicht mehr im Besitze der Kultusgemeinde. Hausnr. 15 in Forth. Synagoge: Hausnr. 24. Gerichtsbar ehemals z. Patrimonialgericht Büg (früher Frhr. von Bünau später von Gohren). "Von allen zu Büg und Forth für die Judenschaft geschlachtet werdenden Rindvieh müssen die Zungen und Nieren an die Gutsherrschaft abgeliefert werden." (Aufgehoben durch Reg. Reskript v. 17. Juli 1844).
|Vgl. CAHJP, D-Fo2-1, Dekrete und andere Schreiben der Schutzherrschaft (Freiherren von Bünau bzw. deren Vormünder). Enth.: Dokumente über Haus- und Grundstückskäufe (u. a. zur Erbauung der Synagoge sowie einen Lehenbrief für diese), Rezeption und Niederlassung, Abgaben, dazu auch ein Protokoll zu einem Rechtsstreit des Juden Castel gegen die Kultusgemeinde 1736-1798.