Harburger Notizblätter
1926 beauftragte der Verband der Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern den Kunsthistoriker Theodor Harburger (1887–1949), die in bayerischen Synagogen befindlichen Ritualobjekte zu inventarisieren. Bis 1932 besuchte Harburger 213 Synagogen und dokumentierte auf über 2.000 eng beschriebenen Seiten Ritualgegenstände, Synagogaltextilien und weitere Ausstattungsgegenstände sowie Objekte des häuslichen Gebrauchs aus rund 90 Privatsammlungen. Insgesamt erfasste Harburger mehrere tausend Objekte, von denen er rund 800 fotografierte. Die handschriftlichen Aufzeichnungen umfassen Maß- und Materialangaben, detaillierte Beschreibungen, Abschriften von hebräischen Widmungsinschriften und zeichnerische Wiedergaben von Meister- und Beschauzeichen bei Silbergegenständen.
Bisher lagen Theodor Harburgers Inventarnotizen nur in handschriftlicher Form in den Central Archives for the History of the Jewish People (CAHJP) in Jerusalem im Original und im Jüdischen Museum Fürth als Mikrofilme aus den 1990er-Jahren vor.
Die wissenschaftliche Edition und digitale Erschließung dieser Aufzeichnungen stellt Wissenschaftler*innen unterschiedlichster Sparten ebenso wie einer breiten interessierten Öffentlichkeit ein wichtiges Werkzeug zur Verfügung.
Gemeindeakten, Altenschönbach (Ufr.)
- Datierung 1778
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Objektart
Archivalie
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Material
Papier, beschrieben
- Inventarnummer P160a.008.003.006
- Zugang Leihnahme
- Creditline CAHJP, P160a-008, Altenschönbach, Bl. 3
- Zitiervorschlag Theodor Harburger, Gemeindeakten, Altenschönbach (Ufr.), 1778, CAHJP, P160a-008, Altenschönbach, Bl. 3
- Permalink https://sammlung-online.juedisches-museum-muenchen.de/objekt/gemeindeakten-altenschoenbach-ufr-50001510
Werktext
Ordnung für die Judenschaft zu Altenschönbach 1778. Folgen die dermalen unter Herrschafts- [S. 4] Schutz stehende Juden: 1) Barnos Moises Oscher. 2) Joseph Isaac. 3) Leon Abraham. 4) David Leon. 5) Moises Israel. 6) Abraham Marx. 7) Hirsch Marx. 8) Isaac Oscher. 9) Nochum Joseph. 10) Gump Isaac. 11) Moises Laemlein. 12) Isaac Joseph. 13) David Abraham. 14) Sandel Nathan. 15) Josel Josef. 16) Moyses Koppel. 17) Löb David. 18) Isaac Löb. Actum Altenschönbach, den 19. Juny 1778. Nachdeme der Schutz Jud Moises Oscher von hoch [S. 5] freyherr. gnädiger Herrschaft per Decretum des 24ten Janr. ann. curr. zum Barnoßen der hiesigen Judenschaft gnädig ernannet worden ist; als hat man sämtliche - unter hie[r]amtlichen Schutz stehende Juden auf heute vor Amt beschieden, solchen obtandirtes Herrschafts Decret publiciert und sie anbey bedeutet, den Ge- und Verbothen des Barnoßens, insoweit er ohne Nachtheil des Amts Gerechtsame geschehen könne, die gebührende Folge zu leisten. Worauf der Barnoß Moises Oscher einen Aufsatz unter der Aeußerung übergeben, daß er gesonnen seye, nach dem Innhalt derselben der hiesigen Judenschaft vorzustehen. Da aber sothaner Aufsatz nicht in allen Stücken genehmigt worden ist, so hat man lediglich diejenigen Punkten, über welche die ganze Judenschaft ihre vollkommene Zufriedenheit bezeiget, hier einzutragen vor nöthig erachtet. Erste. Soll es in Ansehung des Mazzen Backens bey dem Innhalt des bereits vorhandenen Amts-Protocolli - so folglich in der Maase gehalten werden: [S. 6] derjenige welcher einen Taig verabsäumet, hievon ein Loth Wacks zur Buß - also so viele Loth Wacks erlegen müße, als Taig er verabsäume. Zweytens. Das Kind eines Schnorr- oder Bettel Juden, welches noch kein Jahr alt ist, bekomt ebensowohl eine Poletten, als eine erwachsene Person. Drittens. Wenn einer in der Schul einen Juden, an dem die Ordnung nicht hält, zu den zehen Gebothen aufgerufen wird, derselbe soll zur Strafe gezogen werden, maßen derjenige, welcher vergessen hatte, wer aufgeruffen werden müsse, sich vor dem Au